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Steuerbescheid 2022/06: Aussetzung der Anti

Jun 08, 2023

Aktualisiert am 12. Mai 2023

© Crown Copyright 2023

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Diese Veröffentlichung ist verfügbar unter https://www.gov.uk/ Government/publications/trade-remedies-notices-anti-dumping-duty-on-bicycles-and-bicycle-parts-from-cambodia-china-indonesia-malaysia -pakistan-philippines-sri-lanka-a/taxation-notice-202206-suspension-of-anti-dumping-duty-on-certain-bicycle-parts-from-china-imported-by-the-martlet-group-ltd

Diese öffentliche Bekanntmachung wurde am 24. Oktober 2022 mit Wirkung zum 25. Oktober 2022 veröffentlicht.

Diese öffentliche Bekanntmachung wird gemäß Verordnung 96F(3) der Trade Remedies (Dumping and Subsidisation) (EU Exit) Regulations 2019 veröffentlicht.

Es setzt die Anwendung des durch die Steuermitteilung 2020/34 eingeführten Antidumpingzolls (Antidumpingzoll auf Fahrräder und bestimmte Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China (einschließlich aus Kambodscha, Indonesien, Malaysia, Pakistan und den Philippinen versandter Fahrräder) aus , Sri Lanka und Tunesien)) („Antidumpingzoll“), importiert von der Martlet Group Ltd.

Die Aussetzung wurde von der Trade Remedies Authority (TRA) gemäß Verordnung 96E(8)(b) empfohlen. Die Aussetzung gilt im Steuerbescheid 2020/34 nur für bestimmte Fahrradteile (Waren der Kategorie 2). Die Aussetzung gilt ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Mitteilung.

Waren der Kategorie 1 (beschrieben als Fahrräder aus Kambodscha, China, Indonesien, Malaysia, Pakistan, den Philippinen, Sri Lanka und Tunesien) unterliegen weiterhin dem ursprünglichen Antidumpingzoll.

Weitere Informationen zur Untersuchung finden Sie in der öffentlichen Akte der TRA, die im Laufe des Verfahrens aktualisiert wird.

Die Anwendung des Antidumpingzolls wird ausgesetzt für:

Die Aussetzung gilt für die unten beschriebenen oder unter einer unten angegebenen Warennummer importierten Waren. Diese Waren können als Waren der Kategorie 2 (bestimmte Fahrradteile) bezeichnet werden, wie im Steuerbescheid 2020/34 beschrieben.

Fahrradteile, in Mengen von 300 oder mehr Einheiten pro Monat (pro Typ), darunter:

Diese öffentliche Bekanntmachung tritt am 25. Oktober 2022 in Kraft und die Aussetzung gilt.